Gewerbesteuer betrifft nur gewerbliche Einzelunternehmen bzw. Einzelunternehmer:innen. Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer. Die Abgrenzung kann je nach Tätigkeit variieren und wird im Zweifel vom Finanzamt geprüft.
Datenstand dieser Seite: 9. März 2026.
1) Was sind Freiberufler:innen?
Als Freiberufler:innen gelten Personen, die eine sogenannte freiberufliche Tätigkeit ausüben. Dazu zählen typischerweise wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder heilberufliche Tätigkeiten sowie bestimmte Katalogberufe. Entscheidend ist, dass die Arbeit persönlich, eigenverantwortlich und fachlich geprägt ist. Wer als Freiberufler:in anerkannt ist, zahlt keine Gewerbesteuer, sondern nur Einkommensteuer auf den Gewinn.
Quelle (offiziell): EStG § 18 (Freiberufliche Tätigkeit).
2) Gewerbesteuer einfach erklärt
Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag. Sie fällt erst an, wenn dein Gewinn nach Freibetrag über einem bestimmten Niveau liegt. Für Einzelunternehmen ist der wichtigste Unterschied: Es gibt einen festen Freibetrag, den Kapitalgesellschaften nicht haben.
3) Freibetrag 24.500 €
Für Einzelunternehmen gilt ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Liegt der Gewinn darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Erst der Teil über dem Freibetrag wird in die Berechnung einbezogen.
Quelle (offiziell): GewStG § 11 (Freibetrag) · Handelskammer Hamburg: Gewerbesteuer kompakt.
4) Steuermessbetrag
Über dem Freibetrag wird zunächst der Steuermessbetrag berechnet (Messzahl 3,5 %). Dieser Steuermessbetrag ist die Basis, die anschließend mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert wird.
Quelle (offiziell): GewStG § 11 (Steuermesszahl).
Formel in drei Schritten
- Gewerbeertrag = Gewinn − Freibetrag
- Steuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5 %
- Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz
Beispiel (vereinfacht)
Fiktives Beispiel: Gewinn 60.000 €, Hebesatz 400 %.
- Freibetrag: 24.500 € → verbleibend 35.500 €
- Steuermessbetrag: 35.500 € × 3,5 % = 1.242,50 €
- Gewerbesteuer: 1.242,50 € × 400 % = 4.970 €
Vereinfacht, ohne Besonderheiten. Rundungen und Anrechnung können das Ergebnis verändern.
5) Hebesatz: Bedeutung & Fundstelle
Der Hebesatz ist ein kommunaler Faktor, der die Höhe der Gewerbesteuer festlegt. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
- Je höher der Hebesatz, desto höher die Gewerbesteuer.
- Beispiel: Hamburg 470 % (Datenstand Beispiel: 2025, Finanzbehörde). Quelle · Handelskammer Hamburg: Gewerbesteuer kompakt.
- Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer.
Du findest den Hebesatz auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde, im Gewerbesteuerbescheid oder bei der Stadtkämmerei auf Anfrage. Bitte immer den aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde verwenden.
6) Anrechnung auf die Einkommensteuer
Ein Teil der Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden (§35 EStG). Dadurch ist die effektive Zusatzbelastung oft geringer als der reine Gewerbesteuerbetrag.
In der Praxis führt die Anrechnung dazu, dass bei einem moderaten Hebesatz die Gewerbesteuer teilweise oder vollständig kompensiert werden kann. Je höher der Hebesatz, desto mehr bleibt als echte Zusatzbelastung übrig.
Wichtig bei Angestellt + Gewerbe
Wenn du angestellt bist und nebenbei ein Gewerbe hast, wird die Einkommensteuer über die gemeinsame Jahresbetrachtung ermittelt. Das Angestellteneinkommen und der Gewerbegewinn wirken zusammen auf den Steuersatz.
Die Gewerbesteuer selbst fällt nur auf den gewerblichen Gewinn an. Die Anrechnung nach §35 EStG kann diese Zusatzbelastung teilweise mindern, aber je nach Hebesatz nicht immer vollständig ausgleichen.
Die Gesamtlogik bei Nebentätigkeit findest du im Einkommensteuer-Guide: Angestellt + selbstständig.
Quelle (offiziell): GewStG § 11 (Freibetrag & Steuermesszahl), GewStG § 16 (Hebesatz), EStG § 35 (Anrechnung).
7) Gewerbesteuer vs. Einkommensteuer
Die Gewerbesteuer kommt zusätzlich zur Einkommensteuer. Bei Einzelunternehmen ist sie keine eigenständige Gewinnermittlung, sondern baut auf dem Gewerbeertrag auf. Deshalb ist die Gewerbesteuer vor allem eine Frage der Gewinnhöhe, des Freibetrags und des Hebesatzes deiner Gemeinde.
8) Wann fällt Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen an?
Gewerbesteuer fällt an, wenn du gewerblich tätig bist und dein Gewinn nach Abzug des Freibetrags positiv bleibt. Startest du erst, kann die Gewerbesteuer zunächst bei 0 € liegen, bis dein Gewinn entsprechend ansteigt.
9) Unterschiede: Einzelunternehmen, GbR, GmbH
Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR) haben den Freibetrag. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) haben keinen Freibetrag und zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Für die Kalkulation ist das ein wesentlicher Unterschied.
10) Hinzurechnungen & Kürzungen (Sonderfälle)
In der Praxis kann der Gewerbeertrag durch Hinzurechnungen oder Kürzungen abweichen (z. B. bei bestimmten Finanzierungs‑ oder Mietaufwendungen). Diese Sonderfälle sind hier nicht berücksichtigt und können die Steuerlast verändern.
Typische Fehler
- Hebesatz der falschen Gemeinde verwenden.
- Freibetrag vergessen und zu früh Gewerbesteuer einplanen.
- Anrechnung nach §35 EStG übersehen.
- Gewinn und Umsatz verwechseln.
Wann genauer prüfen?
Wenn dein Gewinn deutlich über 24.500 € liegt, wenn du mehrere Standorte hast oder wenn dein Hebesatz sehr hoch ist, lohnt sich eine genauere Berechnung mit echten Bescheiden oder Beratung.
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Praxis-Tipp für die Kalkulation
Wenn du gewerblich tätig bist, setze im Rechner den Hebesatz deiner Gemeinde ein. Unterhalb des Freibetrags fällt in der Regel keine Gewerbesteuer an (GewStG § 11). Plane bei steigendem Gewinn einen Puffer, damit Nachzahlungen nicht überraschen.